Risikohinweis



Investitionen in Wertpapiere und Derivate sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zu erheblichen Verlusten des eingesetzten Kapitals führen. Sogar über den Totalverlust hinaus, kann noch Nachschusspflicht bestehen. Wenn das Wertpapier in einer anderen Währung als Euro erworben wird, können zusätzlich noch Wechselkursrisiken für den Anleger entstehen.
Die von mir im Blog geposteten Handelsideen, stellen keine Anlageberatung oder Handelsempfehlung dar, sondern sind nur meine persönliche Meinung. Das gilt ebenso für die Beiträge von Dritten im Kommentarfeld.
Ich möchten daher darauf verweisen, vor dem Kauf von Wertpapieren mit ihrer Bank oder Ihrem Finanzberater zu sprechen. Die Inhalte wurden sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen, als auch für die Vollständigkeit der hier gemachten Angaben kann ich jedoch nicht übernehmen. 
 

Video:   Im Jahr 2014 schuf der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich Klarheit (AZ: C-348/13). Er entschied: Das bloße Einbinden von YouTube-Videos stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. „Das gilt aber nur dann, wenn man nicht selbst ein Vervielfältigungsstück des urheberrechtlich geschützten Werks herstellt oder andere urheberrechtliche Nutzungshandlungen vornimmt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng, der Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

Dabei gelten vor allem zwei Bedin­gungen:

  1. Es dürfen keine „neuen“ Zuschauer erreicht werden, die das Video nicht ohnehin schon auf YouTube hätten sehen können. Man darf also beispielsweise ein „privat“ eingestelltes Video nicht einfach neu einstellen und für alle YouTube-Nutzer zugänglich machen.
  2. Es darf keine neue Technik verwendet werden.

Beide Bedin­gungen sind ist beim gewöhnlichen Einbinden eines öffent­lichen  YouTube-Videos erfüllt.